Ist ein Kind krank oder aus anderen Gründen verhindert, so benachrichtigen die Sorgeberechtigten die Schule sofort bis 8:00 Uhr. Am ersten Schultag nach der Erkrankung teilen die Sorgeberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Fehlen mit (Lerntagebuch).

Bei einer Erkrankung unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist ein ärztliches Attest mitzubringen. Fehlt ihr Kind an mehr als 5 Schultagen hintereinander, ist ab dem 6. Tag ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.