Diese Jahrgangsstufe 10 ist gekennzeichnet durch die Qualifikationsphase, Berufs- und Abschlussorientierung. Die Schülerinnen und Schüler qualifizieren sich entweder für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe oder sie bereiten sich darauf vor, in einen Beruf oder eine weitere Schulausbildung überzugehen.
Jede/r Schüler/in hat jederzeit die Möglichkeit, sich im Berufsberatungsbüro (BOB) der Friedensschule individuell beraten zu lassen und vor Ort zu informieren. Für diese Zwecke stehen eine Reihe von Computern und reichlich Informationsmaterial bereit. Darüber hinaus finden jährlich u.a. wechselnde Großveranstaltungen wie das IHK Speed-Dating oder eine schuleigene Ausbildungsbörsen statt.
Die Schüler/innen, die voraussichtlich die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreichen werden, werden im Hinblick auf den Übergang in die Sekundarstufe II beraten. Die Schule erleichtert den Übergang in die gymnasiale Oberstufe durch eine enge inhaltliche, personelle und methodische Verzahnung der Sekundarstufen I und II.
Die Beratung erfolgt durch die Schulleitung und das Beratungslehrer-Team mit verschie-denen Informations- und Beratungsterminen, sowohl für unsere Schüler als auch für die Eltern (s. Info-Abend Oberstufe)
Um den Übergang in die Oberstufe zu erleichtern, wird die Zeit nach dem letzten Schultag des 10. Jahrgangs bis zu den Sommerferien für eine Vorbereitung auf die einjährige Einführungsphase genutzt, um die Fächer der gymnasialen Oberstufe und einen Einblick in die neue Arbeitsweise kennenzulernen.
Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (§ 12 Abs. 3 SchulG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§§ 28 ff. APO-S I) geregelt.
Weitere Informationen sind auf der Seite des Schulministeriums NRW unter
www.schulministerium.nrw.de zu finden.
Zielsetzung von zentralen Leistungsüberprüfungen
● Anforderungsniveau sichern
● Leistungen vergleichbar machen
● Rückmeldung über Unterrichtserfolg geben
● Kompetenzen für den Eintritt in das Berufsleben oder für die Fortsetzung der Schullaufbahn überprüfen
● Qualität der Schulen verbessern
Einheitliche Standards
● Die Kultusministerkonferenz hat einheitliche Anforderungen festgelegt für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
● Alle Bundesländer haben sich verpflichtet, diese Standards zu übernehmen und zu überprüfen.
Dauer der Prüfungen
● Als Bearbeitungszeit für den Grundkurs ist vorgegeben:
Deutsch 125 Minuten
Mathematik 90 Minuten
Englisch 90 Minuten
● Als Bearbeitungszeit für den Erweiterungskurs ist vorgegeben:
Deutsch 150 Minuten
Mathematik 120 Minuten
Englisch 120 Minuten
Prüfungsaufgaben
● Die Aufgaben werden landesweit zentral vorgegeben.
● Sie bestehen aus zwei Teilen: Der erste Teil überprüft Basiskompetenzen der Klassen 5 – 10. Der zweite Teil bezieht sich auf Themenbereiche der Klassen 9 – 10.
● Im Fach Deutsch stehen zwei Aufgaben zur Auswahl.
Zusammensetzung der Endnote
Das Verhältnis von Vornote (Ganzjahresnote in Deutsch, Englisch und Mathematik) und schriftlicher Prüfung beträgt 1:1. Kommt es zu einer mündlichen Prüfung so soll das Verhältnis von Vornote zu schriftlicher Prüfung zu mündlicher Prüfung: 5 zu 3 zu 2 werden.
Vornote und mündliche Abweichungsprüfungen
"In jedem Prüfungsfach setzt die jeweilige Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer vor den münd-lichen Prüfungen die Vornote fest." (APO S1 § 30 Abs. 1 Nr. 1) Stimmen Vornote und Prüfungsnote überein oder weichen sie um 1 Note voneinander ab, setzt die Lehrkraft in Abstimmung mit dem/der Zweitkorrektor/in die Abschlussnote fest.
- Wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Leistungsüberprüfungen um zwei Noten voneinander abweichen, kann auf Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers zusätzlich eine mündliche Leistungsüberprüfung durchgeführt werden.
- Bei einer Abweichung um mindestens drei Noten muss in jedem Fall eine zusätzliche mündliche Leistungsüberprüfung stattfinden.
- In den Fällen, in denen eine mündliche Prüfung stattfindet, setzt der Fachprüfungs-ausschuss durch Mehrheitsbeschluss die Abschlussnote fest.
Mündliche Prüfung
● Das Prüfungsgespräch dauert 15 – 20 Minuten.
● Die Aufgaben stellt die Fachlehrkraft, die das Prüfungsgespräch führt.
Vor den Herbstferien, in der Projekt- bzw. Wanderwoche findet die Abschlussfahrt der zehnten Klassen in der Regel als fünftägige Abschlussfahrt statt. Die finanzielle Obergrenze der Kosten für die Eltern legt die Schulkonferenz fest und aktualisiert sie regelmäßig. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.