Fehlzeiten und Krankmeldungen

Unsere Schule ist sehr darum bemüht, allen Schülerinnen und Schülern möglichst gute Bildungs-, Berufs- und Lebensperspektiven zu eröffnen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist die regelmäßige Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht.

Abteilung 5-7

Melden Sie Ihr Kind sofort am ersten Tag im Sekretariat oder über die Homepage vor 8:00 Uhr krank.

Rufen Sie am darauffolgenden Tag wieder an, wenn Sie kein voraussichtliches Enddatum des Wiederkommens genannt haben.

Ab dem 6. Krankheitstag in Folge müssen die Schülerinnen und Schüler einen Arzt aufsuchen und eine ärztliche Krankmeldung bei den Klassenleitungen vorlegen.

Abteilung 8-10

Gerade ab Klasse 8 übernimmt die berufliche Orientierung und die Vorbereitung auf das Berufsleben einen großen Stellenwert in der schulischen Ausbildung, daher gelten die gleichen Bestimmungen von Krankmeldungen, wie im weiteren Berufsleben.

Daher gilt: Eltern melden ihre Kinder am ersten Tag im Sekretariat oder über die Homepage vor 8:00 Uhr krank.

Ab dem 4. Krankheitstag in Folge müssen die Schülerinnen und Schüler einen Arzt aufsuchen und eine ärztliche Krankmeldung bei den Klassenleitungen vorlegen.

Gymnasiale Oberstufe

Bei krankheitsbedingtem Fehlen erfolgt die Information über das Sekretariat oder über die Homepage vor 8:00 Uhr.

Zudem muss eine Entschuldigung unmittelbar nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs der zuständigen Beratungslehrkraft vorgelegt werden (d. h. in der ersten wieder besuchten Unterrichtsstunde).

Ab dem 4. Krankheitstag in Folge ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. Sollte die ärztliche Krankmeldung mehr als 4 Tage umfassen, muss sie per Post an die Schule geschickt oder im Sekretariat abgegeben werden.

Atteste unterschiedlicher Ärzte, die jeweils wochenweise einen insgesamt längeren Zeitraum abdecken, werden nicht akzeptiert.

Schülerinnen und Schüler mit Attestpflicht bringen bei Klausurversäumnissen ein ärztliches Attest bei.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler legen eine schriftliche Entschuldigung eines Elternteils vor.