Erziehungsvereinbarung

Schulleben gemeinsam partnerschaftlich gestalten

Wir orientieren uns an Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit und Verantwortung.

Wir sind für unser Handeln und Sprechen, für unseren Umgang mit anderen Menschen und für die uns anvertrauten Sachen verantwortlich. 

Frieden und die Verwirklichung der Menschenrechte im Sinne der UNO sind zentrale Themen an der Friedensschule.

Ziele der Bildungs- und Erziehungsvereinbarung

Die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung soll vor allem ein Angebot zur Kommunikation und Beteiligung sein.

Ziel der Vereinbarung ist es, den Dialog zwischen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrern zu verbessern, Orientierung zu bieten und in kritischen Situationen Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Die Basis dieser Bildungs- und Erziehungsvereinbarung an der Friedensschule kann nur eine kooperative Partnerschaft zwischen Lernenden, Erziehungsberechtigten, Lehrenden und allen weiteren beteiligten Personen sein.

Die hier vorliegende Bildungs- und Erziehungsvereinbarung versteht sich als ein Prozess, der von ihren Partnern in der Zukunft weiter entwickelt und durch Kritik und Ideen bereichert werden kann.

Werte an der Friedensschule

Die Friedensschule sieht ihre Aufgabe darin, Kinder und Jugendliche in ihrem sozialen Verhalten und  in ihrer Lernfähigkeit zu unterstützen und sie zu befähigen, sowohl  im Beruf als auch im privaten Alltag ein selbst- und  verantwortungsbewusstes Leben zu führen.

Eine aktive Beteiligung der Schüler und Schülerinnen sowie der Erziehungsberechtigten ist nicht nur ausdrücklich erwünscht, sondern sie ist Voraussetzung für den Erfolg.

Alle Partner an der Friedensschule bemühen sich um ein Klima gegenseitiger Wertschätzung an der Schule.

Erwachsene, Kinder und Jugendliche gehen respektvoll und gewaltfrei miteinander um, fördern Toleranz und eine kommunikative Kultur an der Schule.

Konkrete Verhaltenszusagen aller Beteiligten

Jede/r von uns verhält sich selbstverständlich so, dass er/sie die Bedürfnisse anderer achtet.

Dazu gehören Verhaltensweisen wie Höflichkeit, Respekt vor anderen, Freundlichkeit, Verlässlichkeit, entsprechendes Verhalten in den Ruhebereichen und auch Sauberkeit.

Einzelne Vereinbarungen über Verhaltensweisen können auch von Gruppen getroffen werden (Klassenregeln), sollten dann aber für alle sichtbar gemacht werden, damit sich auch andere an die gewünschten Regeln halten können.

Als Eltern verpflichten wir uns,

  • die Werte und Regeln, die an der Schule gelten, zu unterstützen.
  • Interesse an der schulischen Entwicklung der Kinder zu zeigen und Zeit für sie zu haben.
  • alle schulischen Aktivitäten zu unterstützen.
  • für die Lehrer erreichbar zu sein, den Kontakt zur Schule zu suchen und Gesprächsangebote der Schule (Pflegschaften, Sprechtage) wahrzunehmen.
  • mit einer Person des Vertrauens über Probleme und Befürchtungen das Gespräch zu suchen, wenn das Verhalten des Kindes in der Schule beeinträchtigt werden könnte.

Als Lehrerinnen und Lehrer verpflichten wir uns,

  • für die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu sorgen und sie gerecht zu behandeln.
  • die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler zu einer verantwortungsvollen Person zu erziehen.
  • den Unterricht pünktlich zu beginnen, gut vorzubereiten und ansprechend zu gestalten.
  • dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind sein Leistungspotenzial ausschöpfen kann.
  • respektvoll und fair mit den Schülern umzugehen und Leistungen vorurteilsfrei und durchschaubar zu bewerten.
  • die Eltern über die Entwicklung ihres Kindes zu informieren.
  • eine offene Schule zu sein, in der Eltern jederzeit willkommen sind.
  • für die Belange der Schüler und Eltern offen zu sein und Verständnis zu zeigen für die oft schwierigen Ausgangssituationen vieler Jugendlicher und ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfen anzubieten.

Als Schülerinnen und Schüler verpflichten wir uns,

  • in der Schulgemeinde respektvoll und rücksichtsvoll miteinander umzugehen, keine Gewalt anzuwenden und zu dulden.
  • die Klassenregeln und andere Vorschriften einzuhalten sowie Anordnungen zu befolgen.
  • die übertragenen Dienste und Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.
  • die Materialien für den Unterricht pünktlich bereit zu halten, die Aufgaben in der Schule und die Hausaufgaben regelmäßig zu erledigen.
  • Verantwortung für den Zustand unseres Arbeitsplatzes zu übernehmen.
    Räume, Wände, Tische, alle übrigen Materialien müssen wir so behandeln, dass auch der nächste sie noch gerne benutzen mag.
  • gemeinsam mit den Klassenlehrer/innen unseren Klassenraum so einzurichten, dass das Lernen gefördert wird. Darüber hinaus ist jede(r) mit verantwortlich für das Aussehen der Flure, der Fachräume und der Außenanlagen.
  • auch Sachen, die uns nicht gehören, sorgfältig zu behandeln und das Eigentum anderer zu respektieren.
  • die Arbeitsruhe nicht zu stören.
  • das Schulgelände nur auf Anordnung eines Lehrers / einer Lehrerin (Unterrichtsgang) zu verlassen und die auf dem Schulgelände gesperrten Bereiche zu beachten.
  • Handys gemäß der aktuellen Handyordnung zu benutzen.

Wir haben die Verpflichtung gelesen, verstanden und akzeptiert.

Zum Entschuldigungsverfahren

Ist ein Schüler oder eine Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule sofort. Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit (evtl. Zwischenmitteilung nach einer Woche). Bei einer Erkrankung unmittelbar vor oder nach den Schulferien sowie vor oder nach einem verlängerten Wochenende ist ein ärztliches Attest beizubringen.